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Das FSJ bietet dir:
 
  • eine interessante und sorgfältig ausgewählte Einsatzstelle

  • ein monatliches Taschengeld von Euro 180,00 netto und die Sonderförderung von Euro 150,00 für alle, die darauf Anspruch haben.

  • anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld

  • gesetzlichen Versicherungsschutz (Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung)
    und Urlaub

  • begleitende Seminare zur Reflexion des Einsatzes und zur Weiterbildung

  • pädagogische Betreuung und Begleitung während des Einsatzes

  • freie Unterkunft und Verpflegung in der Einsatzstelle

  • Fahrtkostenzuschuß (von Euro 7,30) pro Monat
Anmerkung bezüglich Familienbeihilfe:
Da es sich beim FSJ um keine Ausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. bFLAG handelt, ist kein gesetzlicher Anspruch auf die Familienbeihilfe gegeben. Der Verein bemüht sich seit Jahren um die Gewährung der Familienbeihilfe. Seit September 2006 wird für die TeilnehmerInnen im Rahmen der „Sonderrichtlinie des BMSK zur Förderung des Freiwilligen Sozialdienstjahres” zusätzlich zum Taschengeld eine monatliche Förderung von Euro 150,00 ausbezahlt. Auf Initiative von Herrn BM Dr. Erwin Buchinger hat der Ministerrat am 4. Juni 2008 die Verlängerung der Sonderrichtlinie zur Förderung des Freiwilligen Sozialdienstjahres beschlossen.
.: NEWS - AKTUELL :.

Statement der Woche

Nicole Groß, 20 J., Wien, Einsatz in HABIT Wohngemeinschaft Kulmgasse

NEU: Der FSJ Film

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Vortrag:

Festvortrag von Thomas Baum zum Thema "Brennen statt Verbrennen" (zu hören im .mp3 format)
 

© 2006 Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste, A-4020 Linz, office.linz@fsj.at - letztes update: 30.06.2010